Voraussetzung für die Bewerbung:
Eine abgebrochene Berufsbildende Höhere oder (abgeschlossene) Mittlere Schule (mit mindestens positivem Abschluss der 10. Schulstufe) oder Lehrabschlussprüfung in einem dem Berufsausbildungsgesetz unterliegendem verwandten Lehrberuf oder Facharbeiter_innenprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf (mit Anerkennung eines vollen Lehrjahres) oder Abschluss einer Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS-Matura).
Bewerbungen von HAK-Maturant_innen, Absolvent_innen einer Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder einer Gastgewerbeschule können aufgrund der gesetzlichen Anrechnungsbestimmungen leider nicht berücksichtigt werden.